Der Deutschen Zurückhaltung gegenüber den Kapitalmärkten ist weithin bekannt und wird im Ausland mit Kopfschütteln quittiert. Schließlich geben sich die Bundesbürger dadurch im internationalen Vergleich mit eher mickrigen Renditen auf ihr Kapital zufrieden. Erst in letzter Zeit, die von Null- und Negativzinsen geprägt ist, lässt sich eine zaghafte Annäherung erkennen.
Und das ist auch gut so, meint eine ungewohnte Allianz, die sich seit Neuestem mit einem Papier namens „Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Aktien! 120 Jahre Aktien und Staatsanleihen im Renditevergleich“ für mehr Mut zur Börse einsetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist im Schulterschluss mit dem Deutschen Aktieninstitut (DIA) auf die verlässliche Rendite von Aktieninvestments. Im betrachteten Zeitraum hätten diese nach Abzug der Inflation im Schnitt 5,7 Prozent abgeworfen, Anleihen hingegen nur 2,1 Prozent. Langfristig sei Aktienbesitz zudem weniger riskant als ein Engagement in Staatsanleihen und daher gut für die private Altersvorsorge geeignet.
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Mit 4,5 Prozent stieg die Inflationsrate im Oktober auf einen neuen, seit 28 Jahren nicht mehr verzeichneten Spitzenwert. Für November hält die Bundesbank sogar eine noch höhere Rate für möglich. Die meisten Ökonomen stimmen jedoch darin überein, dass einige ungünstig zusammentreffende Einmaleffekte für die ungewohnte Teuerung sorgen. Im nächsten Jahr wird mit wieder deutlich niedrigeren Werten gerechnet.
Wenn es nicht zu einer Dynamik kommt, vor der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nun warnt: Die Erwartung einer höheren Inflation kann eine Lohn-Preis-Spirale in Gang setzen und so zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden. Erste Gewerkschaften haben schon angekündigt, die hohen Teuerungsraten in die nächsten Tarifforderungen einzupreisen. Steigen die Löhne, müssen die Unternehmen auch ihre Preise anheben, deren Steigerung wiederum deutliche Lohnerhöhungen rechtfertigt. Und so weiter.
Hinzu kommt als Sondereffekt die von der Ampelkoalition beschlossene Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde. Die Bundesbank erwartet dadurch „nicht zu vernachlässigende Ausstrahlungseffekte“ auf die direkt darüber rangierenden Lohngruppen. Sprich: Auch diese werden einen deutlichen Aufschlag verlangen. Der unter Fachkräftemangel ächzende Arbeitsmarkt zumindest steht dem nicht entgegen. Eine Lohn-Preis-Spirale ist mithin ein realistisches Szenario.
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Auto gefahren wurde im Jahr 2020 bekanntlich vergleichsweise wenig. In manchen Shutdown-Wochen lag die Mobilität um mehr als 30 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Folgerichtig verzeichnete das Statistische Bundesamt 16,4 Prozent weniger Verkehrsunfälle als 2019 und so wenige Verkehrstote und Verletzte wie seit sechs Jahrzehnten nicht mehr.
Gemessen daran fällt der Rückgang der von Versicherern erfassten Wildunfallzahlen um 23.000 auf 272.000 bescheiden aus, nämlich mit 7,8 Prozent nicht mal halb so hoch. Rechnerisch kam es in Deutschland alle zwei Minuten zu einer (kaskoversicherten) Kollision mit Rehen, Wildschweinen und anderen größeren Wildtieren. Noch weniger sank die Schadenssumme: Nach 885 Millionen im Vorjahr zahlten die Versicherer im Rahmen von Voll- und Teilkaskopolicen insgesamt 853 Millionen Euro aus, das entspricht einem Rückgang um 3,6 Prozent.
Ursächlich sind die steigenden Durchschnittskosten pro Schaden, die 2020 mit mehr als 3.100 Euro rund 5 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Insbesondere die häufig beschädigten Karosserieteile haben sich zuletzt stark verteuert.
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Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung „Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches Verbot von Verwahrentgelten erwirken.
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Rund jeder 20. Leitungswasserschaden, den die Wohngebäudeversicherer regulieren, geht auf Frost zurück. Jahr für Jahr entsteht dadurch ein Schaden von 120 bis 150 Millionen Euro – die Dunkelziffer der nicht versicherten Fälle ausgenommen. Vor 20 Jahren war die Schadenssumme im Schnitt nur halb so hoch.
Viele dieser kostspieligen und nervenaufreibenden Schäden könnten mit einfachen Maßnahmen verhindert werden. Diese fünf Empfehlungen helfen dabei:
Auch wenig oder gar nicht genutzte Räume sollten beheizt werden (Keller, Gäste-WC etc.), am besten drehen Sie das Ventil nie komplett zu.
Wo nicht geheizt werden kann, etwa im Außenbereich, sollten die Rohre vor dem Winter entleert werden.
Liegen Wasserrohre frei, sollten sie wärmedämmend isoliert werden.
Kalte Zugluft sollte durch entsprechend abgedichtete Türen und Fenster (auch im Keller!) vermieden werden.
Auf die sogenannte Frostschutzstellung an der Heizung allein kann man sich nicht verlassen, denn sie schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Zulauf- und Ablaufrohre.
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